Anmerkungen: |
In seiner rechtshistorischen Schrift, die er dem bevollmächtigten Minister widmet, versucht Vander Hoop aufzuzeigen, daß jede Reform einer belgischen Körperschaft durch den Kaiser (Brabanter Rat, Stände, Verwaltung) nicht mit der Verfassung und den gegebenen kaiserlichen Garantien übereinstimmt (Denkschrift vom 2.3.1790, Frankfurter Erklärung, Konvention von Den Haag) und den wahren Interessen des Kaisers widerspricht, da das belgische Volk bei Verfassungsbrüchen nicht mehr an den Treueid gebunden ist. Er beendet seine Schrift mit einigen Bemerkungen zur verfassungswidrigen Einrichtung des Limburger Rates und zur Unzweckmäßigkeit der Präsenz des Militärs auf dem flachen Land (s.a. Nr. 48) |