Anmerkungen: |
Die 'Doyens' der Stadt Brügge bitten den Minister um die Aufhebung des Dekretes des Bürgermeisters vom 10.7.1789, das die Versammlungen der 'Doyens' verbietet, um die Wahl der Magistrate durch das Volk oder um ein größeres Mitspracherecht des Volkes bei dieser Wahl, um eine neue dreigliedrige Vertretung des Volkes, um die Bereinigung der seit dem 15.10.1787 nicht mehr geordneten Finanzen der Stadt, um Einsichtnahme in die Buchführung, um einen größeren Einfluß auf die Finanzverwaltung, damit die Steuerlasten gleichmäßiger auf die Bürger verteilt werden, um die Beschränkung der Erklärung vom 29.1.1791 auf die Vergabe von Ämtern zum Schaden der kaiserlichen Autorität und um die Bestätigung der strittigen Rechtsprechung während der Unruhen, um im Sinne des kaiserlichen Versöhnungsgedankens Ruhe und Vertrauen wiederherzustellen. |