Anmerkungen: |
Fertiger Entwurf einer 'Joyeuse Entrée' für die Provinz Flandern, die der Kaiser als Graf von Flandern oder sein Stellvertreter beschwören soll. Die Vorschläge zielen auf eine Festschreibung der Rechte und Privilegien der Provinz, eine Stärkung der ständischen Selbstverwaltung und eines verbesserten Mitspracherechts in allen wichtigen Fragen, die die Provinz betreffen. So soll beispielsweise die frühere 'Subside fixe' aufgehoben werden. Stattdessen sollen die Subsidien und die Geldmittel, die für den Unterhalt des Hofes gedacht seien, zweimal jährlich in der Ständeversammlung beschlossen werden. Die Stände sollen sich aus der Geistlichkeit, dem Adel und dem dritten Stand zusammensetzen. Die Stelle des 'actuaire' solle wegfallen, und die Stände selbst sollen entscheiden können, wieviele 'Conseillers pensionnaires' und wieviele Schreiber sie benötigten. Die Gebietskörperschaften sollten die öffentlichen Arbeiten, für die sie zuständig seien, in eigener Regie durchführen können. Den Ständen wird ein Vetorecht bei der Besetzung der Stellen im Rat von Flandern, die unkündbar sein sollen, eingeräumt. Die Schulen sollten wieder unter die Aufsicht der Bischöfe und Magistrate gestellt werden. Die Magistrate der Städte und 'Châtellenien' sollten jedes Jahr am ersten Mai nach einem bestimmten Plan, den die Regierung mit den Ständen ausgearbetet hat, erneuert werden. Den Ständen soll zugestanden werden, ihre Eingaben direkt an den Kaiser zu schicken oder einen Abgeordneten an den Hof in Wien zu entsenden, ohne vorher die Erlaubnis der Regierung einholen zu müssen. Die Stände sollten das Recht haben, auf eigene Kosten in Wien einen ständigen Vertreter zu haben, der die Belange der Stände dem Kaiser direkt vortragen könne. Der Befehlshaber der Streitkräfte in Belgien und der Minister sollten den Generalgouverneuren unterstellt sein... |