Anmerkungen: |
Unter Bezugnahme auf die Frankfurter Erklärung Leopolds vom 14.10.1790 bitten die Abgeordneten der Stände Flanderns Mercy-Argenteau die in den folgenden 5 Artikeln niedergelegten und nebenstehend erläuterten Forderungen zuzugestehen: 1. ständiger Vertreter der Stände in Wien, um Anliegen dem Kaiser sofort vorlegen zu können; 2. Besetzung der 'Chefs-Collèges' durch die Kommunen oder ausreichenden Einfluß auf die Nominierungen für diese Stellen; 3. Eigenständigkeit des Rates von Flandern und Eid der Richter auf die flandrische Verfassung und die Privilegien der Provinz vor den Ständen; 4. Zutritt der Fiskalen zum Rat nur bei Vorbringung von Angelegenheiten ihres Ressorts; 5. freie Wahl der Beamten, um reibungsloses Arbeiten der Verwaltung zu garantieren. Die Abschaffung der unter Maria Theresia erhobenen 'Subside fixe' wird als erledigt betrachtet, da die Verfassung und die Privilegien der Provinz so wiederhergestellt werden sollen, wie sie zur Zeit der Inauguration Karl VI. bestanden haben. Die Abgeordneten begründen ihre Forderungen mit dem Aufruf Leopolds vom 2.3.1790, Vorschläge zur Wohlfahrt der Provinzen zu machen und mit der Notwendigkeit, das Vertrauen in die kaiserliche Politik wiederherzustellen. Sie betonen, nur die dringensten Anliegen vorgetragen zu haben. Außerdem wäre es zur Wiederherstellung der Ruhe und des Vertrauens besonders wichtig, wenn in der Amnestieerklärung Sicherheiten für die von den Ständen während der Revolution eingezogenen Gelder gegeben würden, die u.a. dafür verwandt wurden, dem Adel wieder Sitz und Stimme in der Ständeversammlung zu geben (s.a. Nr. 308 u. 458) |