Anmerkungen: |
Drei Briefe eines vereidigten Priesters zur Verteidigung des bürgerlichen Eides vom 5. Fructidor l'an V. Im ersten Brief zieht der Verfasser Parallelen zur Brabanter Revolution. Er rechtfertigt den Eid unter Hinweis auf die Eidablegung Franckenbergs am 31.1.1790. Damals habe dieser gegen das Königtum die Republik verteidigt, jetzt lehne er den Eid ab, indem er das Königtum von Gottes Gnaden gutheiße. Damals habe er den Eid geschworen, ohne das Urteil des Papstes abzuwarten, jetzt werfe man den vereidigten Priestern dieses Verhalten vor. Damals sei er dem Ansinnen des Papstes (er zitiert das Schreiben des Papstes vom 23.1.1790 an Franckenberg und dessen Antwort vom 8.3.1790), den Frieden zu bewahren, nicht gefolgt, jetzt löse der Priestereid keinen Krieg aus. Im zweiten Brief versucht der Autor die Begrifflichkeit der Eidesformel mit zahlreichen Belegen zu erklären. So bedeute der Ausdruck 'Haß' lediglich die Abkehr vom Königtum und der Anarchie, keine Feindschaft. Der Begriff 'Königtum' beziehe sich speziell auf die Verhältnisse in Frankreich, nicht auf diese Regierungsform allgemein. Der Eid verweise auf die Republik des Jahres III, die überall anerkannt sei. Er habe nur zum Ziel, Frieden und Ordnung zu erhalten und fordere nur Gehorsam den Gesetzen gegenüber. Die katholische Religion sei keine Staatsreligion mehr und es herrsche Toleranz, die zwar die Ehescheidung z.B. zulasse, sie aber nicht vorschreibe. Man müsse jeder Regierung, auch wenn sie schlecht sei, Gehorsam leisten. Franckenberg habe in unzulässiger Weise die Eidesformel negativ ausgelegt und sich nicht ausreichend über die Absichten des Gesetzgebers informiert. Im dritten Brief versucht der Verfasser klarzumachen, daß es sich nicht um einen religiösen Eid handele, da alle Bekenntnisse, auch das zum Atheismus, darin eingeschlossen seien |