Ein stabiles Parlament (auch) für Europa - Das Bundesverfassungsgericht billigt die deutsche Zustimmung zur europäischen Sperrklausel
Die (Wieder-)Einführung der Sperrklausel bei den Wahlen des Europäischen Parlaments (EP) in Deutschland hat eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht steht einer unionsrechtlich verbindlich vorgegebenen Zwei-Prozent-Sperrklausel nicht im Weg. Anträge der Partei DIE PARTEI und ihres Vorsitzenden gegen die Zustimmung Deutschlands zu einer verbindlichen Sperrklausel im EU-Direktwahlakt (DWA) verwarf das Gericht in seinem Beschluss vom 6.2.24 mangels hinreichender Begründung eines Eingriffs in die deutsche Verfassungsidentität als unzulässig. Und das lag nicht nur am begrenzten Pr... Mehr ...
Verfasser: | |
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Dokumenttyp: | Artikel |
Erscheinungsdatum: | 2024 |
Reihe/Periodikum: | Verfassungsblog, Iss 2366-7044 (2024) |
Verlag/Hrsg.: |
Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
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Schlagwörter: | Deutschland. Bundesverfassungsgericht. Zweiter Senat | Karlsruhe / Europawahl / Europawahlen / Europäisches Parlament / Europäisches Parlament | Brüssel Luxemburg (Stadt) Straßburg / Sperrklausel / Law / K |
Sprache: | Deutsch Englisch |
Permalink: | https://search.fid-benelux.de/Record/base-29526797 |
Datenquelle: | BASE; Originalkatalog |
Powered By: | BASE |
Link(s) : | https://doi.org/10.59704/5836fd4a267cd516 |
Die (Wieder-)Einführung der Sperrklausel bei den Wahlen des Europäischen Parlaments (EP) in Deutschland hat eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht steht einer unionsrechtlich verbindlich vorgegebenen Zwei-Prozent-Sperrklausel nicht im Weg. Anträge der Partei DIE PARTEI und ihres Vorsitzenden gegen die Zustimmung Deutschlands zu einer verbindlichen Sperrklausel im EU-Direktwahlakt (DWA) verwarf das Gericht in seinem Beschluss vom 6.2.24 mangels hinreichender Begründung eines Eingriffs in die deutsche Verfassungsidentität als unzulässig. Und das lag nicht nur am begrenzten Prüfungsmaßstab des Gerichts. Der von der Zustimmung der Mitgliedstaaten abhängigen Reform des DWA sollte nun von deutscher Seite nichts mehr in die Quere kommen.