Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf dat Wasserrecht und das Umweltmanagementgesetz in den Niederlanden

In diesem Beitrag besprechen wir die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in das niederländische Recht. Die Niederlande sind bekanntlich ein wasserreiches und dichtbesiedeltes Land, das außerdem zum Teil unter dem Meeresspiegel liegt. Beim Zustandekommen vieler Entscheidungen wird die Richtlinie in Zukunft daher maßgeblich sein. Trotzdem hat die Umsetzung der Richtlinie keine großen Änderungen in der Gesetzgebung verursacht. In den Niederlanden hat man sich für eine sog. „strikte“ oder begrenzte Umsetzung entschieden. Das heißt, dass man sich beschränkt hat auf das, wozu die Richtlinie verpfli... Mehr ...

Verfasser: Rijswick, H.F.M.W. van
Gilhuis, P.C.
Dokumenttyp: Part of book or chapter of book
Erscheinungsdatum: 2005
Verlag/Hrsg.: Duncker&Humblot
Schlagwörter: Rechtsgeleerdheid
Sprache: Niederländisch
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-29231022
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
Powered By: BASE
Link(s) : https://dspace.library.uu.nl/handle/1874/11423

In diesem Beitrag besprechen wir die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in das niederländische Recht. Die Niederlande sind bekanntlich ein wasserreiches und dichtbesiedeltes Land, das außerdem zum Teil unter dem Meeresspiegel liegt. Beim Zustandekommen vieler Entscheidungen wird die Richtlinie in Zukunft daher maßgeblich sein. Trotzdem hat die Umsetzung der Richtlinie keine großen Änderungen in der Gesetzgebung verursacht. In den Niederlanden hat man sich für eine sog. „strikte“ oder begrenzte Umsetzung entschieden. Das heißt, dass man sich beschränkt hat auf das, wozu die Richtlinie verpflichtet. Die Umsetzung ist nicht Anlass, zu weiterreichenden Maßnahmen überzugehen, wie z.B. die Einführung eines allgemeinen Wassergesetzes, das konzeptionell an die Wasserrahmenrichtlinie anschließen würde. Es gibt, - übrigens noch nicht besonders deutlich abgesteckte -, Pläne, in absehbarer Zeit zu einem allgemeinen Wassergesetz zu kommen, in das eine Reihe bestehender Wassergesetze eingehen sollten. Die Rahmenrichtlinie wird möglichst weitgehend durch Einzelbestimmungen in die bereits bestehende Gesetzgebung eingebracht. Im Hinblick auf die Umsetzung werden lediglich im Wasserhaushaltsgesetz und im Umweltmanagementgesetz einige Änderungen angebracht. Sie betreffen hauptsächlich die Umweltqütestandards und das Planungssystem. Obwohl es quantitativ um eine beschränkte Anzahl von Bestimmungen geht, sind im Übrigen die Änderungen für die Entwicklung des Umweltrechts sicher nicht ohne Bedeutung.