Das Ende der Zusammenschlussbefreiung : Optimierungspotenziale des Kostenfaktors Umsatzsteuer für Finanzdienstleistungsunternehmen ; The end of the VAT exemption for cost sharing arrangementsOptimization potential of the cost factor VAT for financial institutions
Im Jahr 2017 brachten die EuGH-Urteile in den Rechtssachen Kommission/Luxemburg, Aviva, DNB Banka und Kommission/Deutschland Zusammenschlüsse von Finanzdienstleistungsunternehmen in eine problematische Lage. Der EuGH hielt in seinen Urteilen fest, dass die Zusammenschlussbefreiung gem Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL nicht für Zusammenschlüsse, deren Mitglieder aus Finanzdienstleistungsunternehmen bestehen, anwendbar sei. Die nationale Umsetzung der Zusammenschlussbefreiung in § 6 Abs 1 Z 28 UStG ist daher unionsrechtswidrig und anpassungsbedürftig. Die Aufhebung der nationalen Regelung könnte... Mehr ...
Verfasser: | |
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Dokumenttyp: | Text |
Erscheinungsdatum: | 2019 |
Schlagwörter: | Aviva / Betriebsstätte / DNB Banka / FCE Bank / Kommission / Deutschland / Luxemburg / MwStSyst-RL / Niederlassungsfreiheit / Organschaft / Outsourcing / Skandia America / Stammhaus / Umsatzsteuer / Vorschlag zur Änderung der MwStSyst-RL / Vorsteuerabzug / Vorsteueraufteilung / Zusammenschlussbefreiung / Commission v Germany / Commission v Luxembourg / freedom of establishment / head office / headquarter / input VAT deduction / input VAT distribution / permanent establishment / proposal for a Council Directive / Value Added Tax / VAT Directive / VAT exemption for cost sharing arrangements / VAT group |
Sprache: | Deutsch |
Permalink: | https://search.fid-benelux.de/Record/base-29104559 |
Datenquelle: | BASE; Originalkatalog |
Powered By: | BASE |
Link(s) : | https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-fhcw:1-6494 |
Im Jahr 2017 brachten die EuGH-Urteile in den Rechtssachen Kommission/Luxemburg, Aviva, DNB Banka und Kommission/Deutschland Zusammenschlüsse von Finanzdienstleistungsunternehmen in eine problematische Lage. Der EuGH hielt in seinen Urteilen fest, dass die Zusammenschlussbefreiung gem Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL nicht für Zusammenschlüsse, deren Mitglieder aus Finanzdienstleistungsunternehmen bestehen, anwendbar sei. Die nationale Umsetzung der Zusammenschlussbefreiung in § 6 Abs 1 Z 28 UStG ist daher unionsrechtswidrig und anpassungsbedürftig. Die Aufhebung der nationalen Regelung könnte für Finanzdienstleister zu einem Kostenfaktor werden, da die Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen nicht abzugsfähig ist. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten für Finanzdienstleister, nicht abzugsfähige Vorsteuerbeträge zu verhindern. Dabei werden insbesondere die Optimierung des Vorsteuerabzuges sowie das Konstrukt der umsatzsteuerlichen Organschaft untersucht. Anschließend beschäftigt sich diese Arbeit mit der umsatzsteuerlich optimalen Gestaltung von Outsourcingvorhaben an in- und ausländische Betriebsstätten. Die Notwendigkeit der einzelfallbezogenen Würdigung der jeweiligen Unternehmensstruktur zur Findung der umsatzsteuerlich günstigsten Lösung stellt das Fazit dieser Arbeit dar. Abschließend empfiehlt diese Arbeit neue Bemühungen der EU-Kommission zur Anpassung der MwStSyst-RL. ; In 2017 financial services companies get into a difficult situation due to four judgments of the European Court of Justice in the cases Commission v Luxembourg, Aviva, DNB Banka and Commission v Germany. The Court ruled that the VAT exemption of Article 132 (1) (f) of VAT Directive 2006/112/EC is not applicable to services provided by independent groups of persons whose members perform activities in the area of financial services. Hence, the national implementation of the VAT exemption under Paragraph 6 (1) (28) Austrian VAT law is contrary to EU law and requires adjustment. As VAT on ingoing services can not be ...