Die internationale Sicht: Ein deutsches Lieferkettengesetz als Vorbild für Europa?

In den letzten Jahren haben zunehmend die Heimatstaaten transnationaler Unternehmen gesetzliche Regelungen für globale Lieferketten erlassen. Diese Gesetze sollen das weltweite Handeln transnationaler Unternehmen dahingehend beeinflussen, dass diese Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globale Lieferkette übernehmen und sie sich stärker für die Einhaltung von Arbeitsstandards, Menschenrechten und Umweltschutz einsetzen. Dieser Ansatz basiert maßgeblich auf der Idee der Komplementarität von staatlichen Regelungen (public governance) und privater Regulierung (private governance). Die bisherig... Mehr ...

Verfasser: Andreas Rühmkorf
Dokumenttyp: Artikel
Reihe/Periodikum: Verfassungsblog, Iss 2366-7044
Verlag/Hrsg.: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
Schlagwörter: Europa / Frankreich / Großbritannien / Lieferkettengesetz / Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten / Niederlande / Law / K
Sprache: Deutsch
Englisch
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-27635340
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
Powered By: BASE
Link(s) : https://doaj.org/article/c9b3350c14be4cf1ba5f98849e245ed7

In den letzten Jahren haben zunehmend die Heimatstaaten transnationaler Unternehmen gesetzliche Regelungen für globale Lieferketten erlassen. Diese Gesetze sollen das weltweite Handeln transnationaler Unternehmen dahingehend beeinflussen, dass diese Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globale Lieferkette übernehmen und sie sich stärker für die Einhaltung von Arbeitsstandards, Menschenrechten und Umweltschutz einsetzen. Dieser Ansatz basiert maßgeblich auf der Idee der Komplementarität von staatlichen Regelungen (public governance) und privater Regulierung (private governance). Die bisherigen nationalen Lieferkettengesetze unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der von ihnen geregelten Themen (z.B. Kinderarbeit oder Korruption) sowie des Regelungsinstruments (z.B. Berichterstattungspflicht oder Unternehmensstrafbarkeit). Man kann diese Gesetze nach ihrer Regelungsstärke in ein Regelungskontinuum einteilen, das im folgenden kurz diskutiert wird.