Luxemburg rüttelt an Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Bürgerkriegsflüchtlingen, die internationalen Schutz genießen und Sozialhilfe beziehen, wird in Deutschland von den Behörden ein verbindlicher Wohnsitz zugewiesen. Das, so Generalanwalt Cruz Villalón in seiner wohl letzten Amtshandlung, dürfte so pauschal europarechtswidrig sein: Flüchtlinge dürfen nicht nach ihrem Rechtsstatus diskriminiert werden, und das bloße Ziel, die Belastung der Kommunen besser zu verteilen, rechtfertige eine solche Ungleichbehandlung nicht. Und das ist im Schatten des epochalen „Schrems“-Urteils nur eine von vielen weit reichenden Luxemburger Neuigkeiten dieses denkwü... Mehr ...

Verfasser: Maximilian Steinbeis
Dokumenttyp: Artikel
Reihe/Periodikum: Verfassungsblog, Iss 2366-7044
Verlag/Hrsg.: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
Schlagwörter: Alo/Osso / åkerberg fransson / CJEU / Cruz Villalón / Delevigne / Discrimination / franchise / Prisoner's right to vote / refugees / Residence restriction / Law / K
Sprache: Deutsch
Englisch
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-27524254
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
Powered By: BASE
Link(s) : https://doaj.org/article/de24d258d148440a97aa75d697781083

Bürgerkriegsflüchtlingen, die internationalen Schutz genießen und Sozialhilfe beziehen, wird in Deutschland von den Behörden ein verbindlicher Wohnsitz zugewiesen. Das, so Generalanwalt Cruz Villalón in seiner wohl letzten Amtshandlung, dürfte so pauschal europarechtswidrig sein: Flüchtlinge dürfen nicht nach ihrem Rechtsstatus diskriminiert werden, und das bloße Ziel, die Belastung der Kommunen besser zu verteilen, rechtfertige eine solche Ungleichbehandlung nicht. Und das ist im Schatten des epochalen „Schrems“-Urteils nur eine von vielen weit reichenden Luxemburger Neuigkeiten dieses denkwürdigen Tages.