Karlsruhe im Luxemburger Gewand, aber dennoch eigenständig

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich nach dem EuGH und dem EGMR mit zwei Beschlüssen vom 6. November 2019 (1 BvR 16/13 und 1 BvR 276/17) in die Diskussion um das sog. „Recht auf Vergessen“ eingeschaltet. Karlsruhe unterstreicht damit seinen Anspruch auf eine gewichtige Stimme im Trilog mit EuGH und EGMR, indem es die zugrundliegenden grundrechtlichen Spannungsverhältnisse eigenständig in einer Weise auflöst, die auch Raum für Zwischenlösungen lässt.

Verfasser: Jens Milker
Dokumenttyp: Artikel
Reihe/Periodikum: Verfassungsblog, Iss 2366-7044
Verlag/Hrsg.: Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
Schlagwörter: Europarecht / Grundrechte / Recht auf Vergessen / Law / K
Sprache: Deutsch
Englisch
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-27135933
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
Powered By: BASE
Link(s) : https://doaj.org/article/c6e025e9438649a69ba645775cabbd8b