Schuld in spiegelbeeld:afwezigheid van alle schuld

Der Grundsatz 'keine Strafe ohne Schuld' wird seit 1916 vom Hohen Rat der Niederlande als allgemeiner Strafrechtsgrundsatz anerkannt. Dieser Grundsatz - so hat diese höchste Instanz der ordentlichen Gerrichtsbarkeit es formuliert - verliert seine Geltung nur in den Fällen, in denen das Gesetz ihn ausdrücklich ausser Kraft setzt. Zie: Zusammenfassung

Verfasser: Vellinga, Willem Hendrik
Dokumenttyp: doctoralThesis
Erscheinungsdatum: 1982
Verlag/Hrsg.: s.n.
Schlagwörter: Proefschriften (vorm) / Strafrecht / Schuld / Nederland / strafrecht: algemeen
Sprache: Niederländisch
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-26763992
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
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Link(s) : http://hdl.handle.net/11370/e4f69743-23d3-460e-817d-c0f467a6c001