Maximilian I. in flämischer Gefangenschaft (1488)

Die von 1486 bis 1493 währende Doppelregierung Kaiser Friedrichs III. und König Maximilians ist maßgeblich geprägt durch den Konflikt des Sohnes mit den flämischen Städten. Indem der politisch noch recht unerfahrene Maximilian den englischen Handel protegierte, schädigte er deren wirtschaftliche Prosperität. Zugleich ignorierte er ihr Mitspracherecht in Fragen der Finanzpolitik und des Steuerrechts. Auch die militärische Auseinandersetzung mit der französischen Krone machte den Römischen König in Flandern denkbar unbeliebt. Als sich Maximilian 1487/1488 in Brügge aufhielt, kam es zu einer dram... Mehr ...

Verfasser: Haye, Thomas
Dokumenttyp: Artikel
Erscheinungsdatum: 2018
Schlagwörter: Gundelfingen / Heinrich 〈ca. 1440-1490〉 / Maximilian I. / Heiliges Römisches Reich / Kaiser 〈1459-1519〉 / ddc:940
Sprache: Deutsch
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-26692727
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
Powered By: BASE
Link(s) : https://regionalia.blb-karlsruhe.de/frontdoor/index/index/docId/16909

Die von 1486 bis 1493 währende Doppelregierung Kaiser Friedrichs III. und König Maximilians ist maßgeblich geprägt durch den Konflikt des Sohnes mit den flämischen Städten. Indem der politisch noch recht unerfahrene Maximilian den englischen Handel protegierte, schädigte er deren wirtschaftliche Prosperität. Zugleich ignorierte er ihr Mitspracherecht in Fragen der Finanzpolitik und des Steuerrechts. Auch die militärische Auseinandersetzung mit der französischen Krone machte den Römischen König in Flandern denkbar unbeliebt. Als sich Maximilian 1487/1488 in Brügge aufhielt, kam es zu einer dramatischen Zuspitzung der Lage: Aus Angst vor einer Besetzung der Stadt durch heranrückende deutsche Landsknechte schlossen die Einwohner ihre Stadttore und nahmen den König am 5. Februar gefangen. Die königstreuen Magistrate Peter Lanchals und Jan van Nieuwenhove wurden ihrer Ämter enthoben und wenige Tage später enthauptet. Weitere Städte schlossen sich dem Aufstand (unter der Führung Gents) an.