What Belgium can teach Bosnia: the uses of autonomy in 'divided house' states

Belgien und Bosnien können als Staaten mit einem 'geteilten Haus' bezeichnet werden, bestehend aus etwa zwei gleich starken Bevölkerungsgruppierungen mit unterschiedlichen Vorstellungen über die politische Verfassung ihres Gemeinwesens. Das Beispiel Belgiens zeigt jedoch, dass selbst bei einem Dissens über die staatliche Struktur Formen einer relativ stabilen Autonomie der Bevölkerungsgruppen bei 'friedlicher Koexistenz' entwickelt und institutionalisiert werden können. Belgien löst dieses Problem auf zwei Wegen: (1) nicht-territoriale autonome Einheiten in der Form von Sprachgemeinschaften un... Mehr ...

Verfasser: Stroschein, Sherrill
Dokumenttyp: journal article
Erscheinungsdatum: 2012
Verlag/Hrsg.: DEU
Schlagwörter: Sociology & anthropology / Political science / Politikwissenschaft / Soziologie / Anthropologie / Macrosociology / Analysis of Whole Societies / Peace and Conflict Research / International Conflicts / Security Policy / Friedens- und Konfliktforschung / Sicherheitspolitik / Soziologie von Gesamtgesellschaften / post-socialist country / social integration / society / autonomy / ethnic structure / Bosnia and Herzegovina / Belgium / ethnic group / minority rights / polarization / social differentiation / ethnic relations / developing country / Gesellschaft / ethnische Struktur / soziale Differenzierung / Minderheitenrecht / postsozialistisches Land / ethnische Gruppe / soziale Integration / Belgien / Entwicklungsland / Bosnien-Herzegowina / Autonomie / Polarisierung / ethnische Beziehungen / descriptive study / applied research / deskriptive Studie / anwendungsorientiert
Sprache: unknown
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-26597054
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
Powered By: BASE
Link(s) : http://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/6200

Belgien und Bosnien können als Staaten mit einem 'geteilten Haus' bezeichnet werden, bestehend aus etwa zwei gleich starken Bevölkerungsgruppierungen mit unterschiedlichen Vorstellungen über die politische Verfassung ihres Gemeinwesens. Das Beispiel Belgiens zeigt jedoch, dass selbst bei einem Dissens über die staatliche Struktur Formen einer relativ stabilen Autonomie der Bevölkerungsgruppen bei 'friedlicher Koexistenz' entwickelt und institutionalisiert werden können. Belgien löst dieses Problem auf zwei Wegen: (1) nicht-territoriale autonome Einheiten in der Form von Sprachgemeinschaften und (2) exklusive Kompetenzen für die Einheiten innerhalb des diversifizierten belgischen Staats. Der Artikel zeigt nun, dass diese Konstruktion auch für das bosnische Minoritätenproblem von Nutzen sein kann. Ähnlich wie in Belgien, sollten die nicht-territorialen Einheiten exklusive Kompetenzen in bildungspolitischer, linguistischer, kultureller und religiöser Hinsicht erhalten. Der Autor empfiehlt weiterhin auch andere Länder mit ähnlich gespaltenen Populationen hinsichtlich ihrer Vorbildfunktion für Bosnien zu prüfen. (ICAÜbers)