RÉPONSE AU LIBELLE INCENDIAIRE ET INCONSÉQUENT, INTITULÉ: Le Peuple Brabançon à L. A. R., en réponse à leur Dépêche aux Etats de Brabant du 3 Août 1791. Par un Avocat reconnu comme très-célebre pendant la révolution belgique, dont l'adresse a su lui procurer de quoi rouler en équipage, & quï(!) avant cet heureux événement, avoit peine à se procurer des souliers. Imprimé à Bruxelles, sous les auspices de St. Nicolas, en beaux caracteres de Rosart, d'une fonte pesant à peu près 150 livres. IL seroit inconcevable jusqu'à quel point se peut porter l'audace de quelques individus, [.]

Gegenschrift zu der Schrift 'Le peuple brabançon' (s. Nr. 441/42), die die Antwort eines 'Comité secret' auf die Depesche der Generalgouverneure vom 3.8.1791 darstellte. Der Verfasser vermutet als Urheber dieser Schrift den seiner Meinung nach prinzipienlosen Advokaten Van der Hoop, der sich auf Kosten des Volkes während der Revolution bereichert habe. Er spricht dem Komitee jede Legitimierung durch das Volk ab. Es sei unverschämt, die Rechte der Verfassung im Falle der verhafteten Bürger, die beschuldigt wurden, den Namenstag Van der Noots lauthals gefeiert zu haben, zu beanspruchen, wenn man... Mehr ...

Erscheinungsdatum: 1791
Sprache: Französisch
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-26552980
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
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Link(s) : "http://www.ub.uni-koeln.de/permalink/2016/01/alff
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Gegenschrift zu der Schrift 'Le peuple brabançon' (s. Nr. 441/42), die die Antwort eines 'Comité secret' auf die Depesche der Generalgouverneure vom 3.8.1791 darstellte. Der Verfasser vermutet als Urheber dieser Schrift den seiner Meinung nach prinzipienlosen Advokaten Van der Hoop, der sich auf Kosten des Volkes während der Revolution bereichert habe. Er spricht dem Komitee jede Legitimierung durch das Volk ab. Es sei unverschämt, die Rechte der Verfassung im Falle der verhafteten Bürger, die beschuldigt wurden, den Namenstag Van der Noots lauthals gefeiert zu haben, zu beanspruchen, wenn man diese in jeder Form selbst mit Füßen getreten habe. Diese Kühnheit rühre von der allzu großen Milde Leopolds und der Regierung her, die die Verbrechen bis jetzt nicht geahndet hätten. Leopold werde aber dem Gang der Justiz keine Steine in den Weg legen. Die Unterstützung der fünf vom Kaiser abgelehnten Justizräte diene nur dazu, ungestraft alle Entschädigungsprozesse zu überstehen. Es grenze an Schwachsinn, wolle man diejenigen Justizräte, denen man die Rückkehr in den Brabanter Rat verwehre, als Aufrührer verurteilt sehen und nicht die Stände, die die Souveränität usurpiert hätten. Das Komitee entschuldige die Verbrechen der Revolution, da seine Mitglieder selbst die Anstifter waren und es befürchte, daß Inhaftierte ihr Wissen preisgeben könnten. Wie sei es möglich, zu behaupten, die Verfassungsgesetze kämen wieder zur Geltung, wenn die Rebellen für ihre Untaten bis jetzt noch nicht bestraft worden seien. In seiner Anklage gegen die sieben Justizräte gehe das Komitee noch weiter als die Stände, indem es sie des Verrats und der Verletzung der Amtspflicht bezichtige. Sollten die Anhänger der 'Ex-Souveräne' zu den Waffen greifen, dann gäbe es genügend Bürger, die wie die Luxemburger die Truppen unterstützen würden. Lieber wähle man den Tod, als noch einmal dieser verbrecherischen Bande ausgeliefert zu sein