LA RÉVOLUTION DES ÉTATS BELGIQUES: Condamnée tant par les principes de la Religion, que par ceux de l'équité & de la justice

Eingeleitet durch ein Gedicht über die Verlogenheit der Geistlichkeit bestreitet der Verfasser im ersten Teil seiner Schrift den Ständen jedes Recht auf aktiven Widerstand gegen den Souverän und bezichtigt den Klerus der Rebellion und des Verstosses gegen elementare Grundsätze der katholischen Glaubenslehre. Die Gehorsamspflicht jedes Untertanen gegen seinen Souverän untermauert der Verfasser durch Beispiele aus der Kirchen- und der profanen Geschichte. Kein Untertan sei berechtigt gewesen, den Kaiser zu richten. Im zweiten Teil diskutiert der Autor die Möglichkeit der Aberkennung der Souverän... Mehr ...

Erscheinungsdatum: 1791
Sprache: Französisch
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/base-26552947
Datenquelle: BASE; Originalkatalog
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Link(s) : "http://www.ub.uni-koeln.de/permalink/2016/01/alff
10723"

Eingeleitet durch ein Gedicht über die Verlogenheit der Geistlichkeit bestreitet der Verfasser im ersten Teil seiner Schrift den Ständen jedes Recht auf aktiven Widerstand gegen den Souverän und bezichtigt den Klerus der Rebellion und des Verstosses gegen elementare Grundsätze der katholischen Glaubenslehre. Die Gehorsamspflicht jedes Untertanen gegen seinen Souverän untermauert der Verfasser durch Beispiele aus der Kirchen- und der profanen Geschichte. Kein Untertan sei berechtigt gewesen, den Kaiser zu richten. Im zweiten Teil diskutiert der Autor die Möglichkeit der Aberkennung der Souveränität Joseph II. durch die Stände. Nach Meinung des Verfassers gibt es aufgrund des Erbfolgerechts dafür keine Handhabe. Die Berufung auf den Artikel 59 der 'Joyeuse Entrée' greife nicht, da im Falle eines Vertragsbruchs von seiten des Kaisers das Volk nur berechtigt gewesen sei, dem Kaiser seine Dienste zu verweigern. Außerdem habe der Kaiser mit der Depesche vom 25.11.1789 den Forderungen der Belgier nachgegeben. Die Rechtfertigung des Adels und des Klerus, man habe nur für die Erhaltung und den Schutz der Verfassung und der Religion gekämpft, hält der Autor für einen Vorwand, damit die Privilegien dieser Stände nicht angetastet wurden. Das Volk sei betrogen worden und alle Reformer als Vaterlandsverräter verfolgt worden. Der Verfasser wirft den Priestern vor, die Armenpflege zu vernachlässigen und sich auf Kosten der Bedürftigen zu bereichern. Er äußert den Wunsch, daß unter der Herrschaft Leopolds die Eintracht unter den Belgiern wiederhergestellt werde und die Priester zum wahren Glauben zurückfänden