Das stille Pfandrecht der Niederlande. Ziel oder bloßer Schritt auf dem Weg zur Reformierung der deutschen Sicherungsübereignung?

Aus der Verlagsmeldung: „Das niederländische Recht verfügte seit 1921 über eine, dem deutschen Recht entsprechende, Sicherungsübereignung. In beiden Ländern warf dieses Institut jedoch eine Vielzahl von Problemen auf, die immer wieder Diskussionen über seine Abschaffung laut werden ließen. Der niederländische Gesetzgeber entschloss sich daher im Jahre 1992, die Sicherungsübereignung durch ein besitzloses, stilles Pfandrecht zu ersetzen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob dieser Weg für Deutschland richtungweisend ist. Zunächst werden die reformbedürftigen Stellen der Sicherungsübe... Mehr ...

Verfasser: Reich, Barbara
Weitere Angaben: Inhaltsverzeichnis: http://digitale-objekte.hbz-nrw.de/storage/2007/09/04/file_187/2120087.pdf
Dokumenttyp: Buch
Erscheinungsdatum: 2006
Verlag/Hrsg.: Göttingen, Univ.-Verl. Göttingen
Schlagwörter: Hochschulschrift / Deutschland / Rechtsvergleich / Pfandrecht / Sicherungsübereignung
ISBN: 978-3-938616-64-2
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/NF44XWPX
Datenquelle: Deutschsprachige Literatur über die Niederlande; Originalkatalog
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Aus der Verlagsmeldung: „Das niederländische Recht verfügte seit 1921 über eine, dem deutschen Recht entsprechende, Sicherungsübereignung. In beiden Ländern warf dieses Institut jedoch eine Vielzahl von Problemen auf, die immer wieder Diskussionen über seine Abschaffung laut werden ließen. Der niederländische Gesetzgeber entschloss sich daher im Jahre 1992, die Sicherungsübereignung durch ein besitzloses, stilles Pfandrecht zu ersetzen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob dieser Weg für Deutschland richtungweisend ist. Zunächst werden die reformbedürftigen Stellen der Sicherungsübereignung im deutschen und internationalen Rechtsverkehr aufgedeckt. Es folgt eine ausführliche Darstellung des niederländischen stillen Pfandrechts. Anschließend wird der Frage nachgegangen, inwieweit die niederländische Lösung geeignet ist, die aufgedeckten Probleme der deutschen Sicherungsübereignung zu vermeiden und welche weitergehenden Veränderungen nötig sind.“