Die konzernverbundene Stiftung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des niederländischen und deutschen Rechts
Aus der Verlagsmeldung: „In den Niederlanden existiert ein modernes Stiftungsrecht von großer praktischer Bedeutung. Es gibt dort annähernd 130.000 privatrechtliche Stiftungen, während die Anzahl in Deutschland nur bei ca. 4.800 liegt. Die Rechtsform der Stiftung dient dabei nicht nur rein ideellen Zwecken, sondern taucht in nahezu allen Sektoren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens auf. Der Autor stellt das niederländische Stiftungsrecht vor, vergleicht es mit dem deutschen Rechtssystem und leistet einen Beitrag zur aktuellen rechtspolitischen Reformdiskussion des deutschen Stif... Mehr ...
Verfasser: | |
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Weitere Angaben: | Inhaltsverzeichnis: http://digitale-objekte.hbz-nrw.de/storage2/2018/06/22/file_190/7982602.pdf |
Dokumenttyp: | Buch |
Erscheinungsdatum: | 1999 |
Reihe: | Niederlande-Studien |
Verlag/Hrsg.: |
Münster,
Waxmann
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Schlagwörter: | Hochschulschrift / Deutschland / Konzern / Stiftung |
Sprache: | Deutsch |
ISBN: | 978-3-89325-746-1 |
Permalink: | https://search.fid-benelux.de/Record/99TYQSN9 |
Datenquelle: | Deutschsprachige Literatur über die Niederlande; Originalkatalog |
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Aus der Verlagsmeldung: „In den Niederlanden existiert ein modernes Stiftungsrecht von großer praktischer Bedeutung. Es gibt dort annähernd 130.000 privatrechtliche Stiftungen, während die Anzahl in Deutschland nur bei ca. 4.800 liegt. Die Rechtsform der Stiftung dient dabei nicht nur rein ideellen Zwecken, sondern taucht in nahezu allen Sektoren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens auf. Der Autor stellt das niederländische Stiftungsrecht vor, vergleicht es mit dem deutschen Rechtssystem und leistet einen Beitrag zur aktuellen rechtspolitischen Reformdiskussion des deutschen Stiftungsrechts. Besonderes Augenmerk wird auf die zulässigen Einfluß- und Nutzungsmöglichkeiten und die konzernrechtlichen Folgen gelegt. Vor- und Nachteile der Stiftung als Alternative zu den Kapitalgesellschaften werden aufgezeigt, und darüber hinaus werden Vorschläge zur sachgerechten Satzungsgestaltung präsentiert.“