SAMENSPRAEK TUSSCHEN EENEN ADVOCAET EN SYNEN GEBUERMAN, Over de geteekende Preliminairen van Vrede tusschen Leopoldus en den Koning van Pruyssen, tot Reichenbach den 27 July 1790

Erscheinungsdatum: 1790
Sprache: Niederländisch
Anmerkungen: Im Gespräch mit seinem Nachbarn versichert der Advokat diesem, die Konvention von Reichenbach gefährde nicht die Unabhängigkeit der belgischen Republik. Die Seemächte und Preußen hätten angeboten, im Streit zu vermitteln und als Garantiemächte aufzutreten. Man wolle erreichen, daß die Belgier, unter der Voraussetzung, Leopold stelle die alte Verfassung wieder her, ihn als ihren rechtmäßigen Souverän anerkennen, damit ein langer Krieg vermieden werde. Der Kongreß habe dies abgelehnt, da zu befürchten sei, daß Leopold die Belgier als Rebellen behandeln würde. Wenn auch die Konvention überraschend abgeschlossen worden sei, so solle man sich nicht beunruhigen, da der Ausgleich zwischen Österreich und Preußen noch nicht perfekt sei. Die belgischen Abgesandten in Berlin hätten außerdem, wie aus ihrem Brief vom 31.7.1790 hervorgehe, dem Minister Hertzberg eine Denkschrift übergeben, in der sie der Auffassung ihrer Gegner widersprechen, aufgrund des Erbfolgerechts genüge es, wenn Leopold die alte Verfassung wiederherstelle, um wieder als Herrscher über Belgien eingesetzt zu werden. Dies stehe im Gegensatz zu der Tatsache, daß sein Bruder rechtmäßig als Souverän abgesetzt worden sei und die bloße Wiederherstellung der Verfassung keinen Anspruch auf die Herrschaft in Belgien mehr begründe. Bereits 1581 seien die Generalstände in ihrem Manifest ebenso verfahren.
Umfang: 12 S.
Permalink: https://search.fid-benelux.de/Record/usb-6096908
Datenquelle: USB Katalog; Originalkatalog
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